Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet:

1. Projektskizze

Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe (in Kürze hier zu finden) und schicken uns diese an starkeheimat@digitales.hessen.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung und können auf dieser Basis ihre Projektskizze zur finalen Einreichung überarbeiten. Ihre final eingereichte Projektskizze ist dann Grundlage für die Entscheidung, ob Sie zur Einreichung eines Projektantrages aufgefordert werden.

2. Projektantrag

Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Unter Projektbeschreibung ist dabei die ausführliche Ausarbeitung der finalen Projektskizze zu verstehen. Bitte verwenden Sie für die Erstellung der Projektbeschreibung die passende Gliederungshilfe, die Sie in Kürze hier finden werden. Sobald Sie Ihre Projektbeschreibung ausgearbeitet haben, schicken Sie uns diese bitte in elektronischer Form per Mail zu. Die für die Bewertung zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihre Projektbeschreibung wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss.

Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage. Im positiven Fall stellen Sie den Formantrag mit der Projektbeschreibung (als Anlage des Formantrags). Im Rahmen dessen müssen Sie auch die weiteren formal notwendigen Nachweise und Unterlagen dort einreichen.

Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Projektbeschreibungen

Damit Ihre Projektbeschreibung in einer kommenden Sitzung der Jury behandelt werden kann, ist eine zeitnahe Einreichung notwendig. Die Sitzungen finden ca. alle zwei Monate statt (Termine werden in Kürze auf dieser Website zu finden sein).

Die Hessische Staatskanzlei ist im Rahmen dieses Förderprogramms Bewilligungsstelle. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online über die Internetseite www.smarte-region-hessen.de. Ein Antrag kann jedoch auch postalisch eingereicht werden bei:

Hessische Staatskanzlei
Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Abteilung Konzeption und Koordination
Referat Institutionen der Digitalisierung und Smart Region (S 3)
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

Rückfragen können Sie richten an:

E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de

Telefon: 0611 32114281

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