Gegenstand

Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:

  • Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment (u.a. eAkte, elektronische Vorgangsbearbeitung, Anbindung von Fachverfahren an Online-Antragsverfahren, digitale Verwaltungsservices, Cloud-Dienste in der Verwaltung, Open-Data, Open-Government, digitale Kompetenzen in der Verwaltung, Maßnahmen zur Herstellung von Interoperabilität zwischen Digitalisierungslösungen auf Basis bestehender offener technischer Standards),
  • Smart Environment (u.a. Aufbau und Betrieb von Sensornetzen zur Datenerfassung, Implementierung von Datenplattformen, Realisierung von Anwendungsfällen in kommunalen Handlungsfeldern auf Basis von Datenplattformen),
  • Gesellschaft (u.a. netzpolitische und Digitalisierungsdialoge und Stadtlabore, Beteiligung/Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen und Abläufen, Einrichten von „Digi-Coaches“),
  • Transfer durch Coaching (Wissensträger einer Kommune helfen anderen bei der Implementierung von Projekten und Lösungen),
  • Smart Mobility (u.a. Steuerung von Verkehrsflüssen, digitale Parkraumbewirtschaftung, Vermeidung von motorisierten Individualfahrten, effiziente und zuverlässige Nahversorgung und Paketzustellung, Überwindung der Schnittstellen von Stadt und Land),
  • Smart Business (u.a. Digitale Konzepte für den stationären Einzelhandel, Digitale Techniken im Bereich der Standortvermarktung, Tourismus-Marketing und digitale Tourismusangebote),
  • Smart Health (u.a. fachmedizinische Beratung per Videokonferenz, Sensorik zur Patientenüberwachung, digitale Assistenzsysteme),
  • Smart Energy (u.a. intelligente Straßenbeleuchtung, Smart Building-Anwendungen in kommunalen Nichtwohngebäuden, regionale Energiemarktplätze, energieeffiziente digitale Infrastruktur, digitale Infrastruktur für erneuerbare Energien).

Es werden vorwiegend Gemeinschaftsvorhaben (Kooperationen von Kommunen) gefördert, die im Sinne ganzheitlicher Konzepte möglichst Maßnahmen aus zwei, besser mehreren der o.g. Bereiche enthalten und dort einen Beitrag zur Digitalisierung leisten. Gemeinschaftsvorhaben müssen aus mindestens zwei, besser mehr Kommunen bestehen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Maßnahmen einzelner Kommunen gefördert werden.

Weitere Details finden Sie direkt in der Förderrichtlinie.

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