BMBF-Förderung: Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

Bis 30. Juni 2024 bewerben!

Der Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels ist auch in Deutschland eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Anpassung an den Klimawandel, das heißt die Stärkung der Anpassungsfähigkeit und Widerstandskraft gegenüber den bereits eingetretenen und künftigen Auswirkungen und Folgen des Klimawandels, ist daher ein zentrales gesellschaftliches Ziel. Die Umsetzung von Maßnahmen liegt in der Verantwortung von Kommunen und Regionen, aber auch bei privaten Akteuren. Die kommunalen Verwaltungen und staatlichen Entscheider stehen vor der Herausforderung, in enger Zusammenarbeit verschiedener Fachabteilungen und weiterer Akteure Lösungen für komplexe Zusammenhänge zu erarbeiten und umzusetzen. Noch fehlt es aber an Werkzeugen, die einen praxistauglichen Zugriff auf für die Klimaanpassung notwendigen Daten erlauben, sowie an ausreichend aufgelösten und aktuellen Klima- und Umweltdaten, um für die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen belastbare Entscheidungen zu treffen.

Ziel dieser Maßnahme ist die bessere und schnellere Berücksichtigung von Klimaanpassung in der Regionalplanung und der kommunalen Bauleit- und Landschaftsplanung. Dabei sollen Planungsprozesse durch die Berücksichtigung von Klimaanpassung nicht verzögert, sondern fundierter und schneller werden. Dafür soll hier eine einfach handhabbare Software entwickelt werden, die in bestehende Dateninfrastruktur der Kommunen und Regionen integriert werden kann und die Grundlage von wissensbasierten Entscheidungen für Klimaanpassungsmaßnahmen schafft. Grundlage für die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen Urbane Digitale Zwillinge (UDZ1) sein. Diese sind ein vielversprechendes Werkzeug insbesondere für die Stadtentwicklung und erlauben eine fachübergreifende Planung der Kommunen. Mittels UDZ können „Was wäre wenn?“-Szenarien in die Planungsprozesse eingebunden werden.

Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, das Potenzial von UDZ für die Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalplanung beispielhaft aufzuzeigen. In den geförderten Forschungsprojekten soll, in enger Zusammen­arbeit von Forschung, Kommunen, Unternehmen sowie Landes- und Bundesbehörden, prototypisch aufgezeigt werden, wie Klima-, Umwelt- und Fernerkundungsdaten sowie Klimaszenarien mit der kommunalen Dateninfrastruktur verknüpft und über Urbane Digitale Zwillinge für fachübergreifende Planungsprozesse von Klimaanpassungsmaßnahmen als effiziente sowie daten- und wissensbasierte Unterstützungs-Tools genutzt werden können. Für die Integration der notwendigen Umwelt- und Klimadaten, Klimaszenarien und Wirkmodelle in die bestehenden Systeme sowie die schnellere Generierung und Verarbeitung der notwendigen Planungsdaten werden innovative Ansätze aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und Big-Data-Technologien entwickelt.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungsprojekten, die in Reallaboren Urbane Digitale Zwillinge weiterentwickeln, um sie für die Klimaanpassung nutzbar zu machen. Hierzu sollen Methoden aus den Bereichen KI und Big Data für die Problemstellung angepasst und entwickelt werden sowie auf die konkreten Bedarfe und Anforderungen der Akteure in den Kommunen abgestimmt werden. Dabei muss auf in Deutschland existierende UDZ-Standards, Systeme oder Konzepte aufgebaut werden.

Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben gefördert.

Mit dieser Förderrichtlinie wird die Forschungs- und Entwicklungsphase (vier Jahre) adressiert, in der eine eigene Software zur erweiterten Nutzung von Urbanen Digitalen Zwillingen für die Klimaanpassung entwickelt wird. Darauf aufbauend ist eine Skalierungs-, Transfer- und Verstetigungsphase zur Übertragung der Ergebnisse der Förderphase auf weitere Kommunen und zur Verstetigung der entwickelten Produkte vorgesehen. In dieser Folgephase können nur ausgewählte Projekte weiter gefördert werden, die einen besonders vielversprechenden und praxistauglichen, innovativen Ansatz verfolgen.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale und andere öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. Juni 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Quelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

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