Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter smarte-region-hessen.de veröffentlichten Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter smarte-region-hessen.de veröffentlichten Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem BITV-Test durch die Firma TWIN CUBES GmbH im Juli 2022.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Für das Jahr 2026 sind weitere technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
Siehe b.
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.
Kontaktaufnahme
mit dem Bürgertelefon
Telefon: +49 611 32 111 000
oder mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 06.05.2025 aktualisiert.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: +49 611 32 11-4222
E-Mail: pressestelle@digitales.hessen.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de