Rheinland-Pfalz und Hessen drücken aufs Tempo

Der Bund fördert die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren im Breitbandausbau im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes mit 13 Millionen Euro

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) realisieren die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz gemeinsam ein Projekt zur Digitalisierung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens im Breitbandausbau. Das neue Portal soll für schnellere Antragstellung und Prüfung sorgen.

Hessens CIO, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt, und Fedor Ruhose, CIO und Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Rheinland-Pfalz, haben am 21.09. in Mainz die entsprechende Vereinbarung für die Leistung „Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG“ im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterzeichnet. Damit wird das Projekt der beiden federführenden Länder für die Digitalisierung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens im Breitbandausbau mit über 13,2 Millionen Euro seitens des Bundes gefördert. Die OZG-Leistung wird im Sinne des EfA-Gedankens (Einer-für-Alle) für andere Länder zur Verfügung gestellt.

Mit dem neuen Onlineantrag können Telekommunikationsunternehmen durch die Einrichtung von Importschnittstellen zur Einbindung eigener Geodaten, visueller Kartenansichten oder standardisierter Datenfelder schneller und unkomplizierter Anträge stellen.

Beschleunigtes Genehmigungsverfahren

„Wir brauchen bundesweit mehr Tempo beim Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen. Hier sind wir insgesamt zu langsam. Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich daher dazu entschlossen, das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Leitungsverlegung im Glasfaserausbau zu beschleunigen. Wesentlich hierbei, das sagt uns auch die Branche, ist die Digitalisierung der Verfahren. Mit der OZG-Leistung Breitbandausbau sind wir gemeinsam mit den hessischen Kollegen hierbei einen entscheidenden Schritt vorangekommen“, so Staatssekretär Ruhose bei der Unterzeichnung der Einzelvereinbarung.

Staatssekretär Burghardt wies darauf hin, dass man in den vergangenen zwei Jahren intensiv mit der Branche und deren Verbänden diskutiert habe. „Wir haben die TK-Branche, also die Experten, von Anfang an eng in den Prozess eingebunden. Schließlich sind sie es, die am Ende des Tages das Portal nutzen sollen und wollen. Aber auch die kommunale Seite wurde von Beginn an ins Boot geholt, damit die Behörden eine schnelle Prüfung der Anträge vornehmen können und damit der Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen vor Ort erheblich beschleunigt wird.“

Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz haben frühzeitig mit der Metropolregion-Rhein-Neckar und dem hessischen IT-Dienstleister ekom21 Experten ins Projekt eingebunden. Derzeit wird das Antragsportal in Pilotkommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz umfangreich getestet. Die Rückmeldungen fließen in den Prozess direkt mit ein. In einem nächsten Schritt erfolgt der landesweite Rollout in Hessen und Rheinland-Pfalz. Erste Länder haben bereits ihr Interesse zur Nachnutzung angemeldet.

Hintergrund

Der Bundesgesetzgeber sieht im Telekommunikationsgesetz unter § 68 vor, dass bei der Verlegung von Leitungen bei öffentlichen Wegen sicherzustellen ist, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt und die Leitungen vor Beschädigungen angemessen geschützt werden müssen. Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Zustimmung für jede Leitungsverlegung erforderlich ist.

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