Newsletter November 2021
Rechts- und Organisationsformen für Kommunen

Rechts- und Organisationsformen für Kommunen

Sie haben die Wahl

Grundsätzlich sind Kommunen frei, für komplexe Digitalisierungsvorhaben und für die Gestaltung ihrer Transformation auch öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Organisationsformen zu wählen. Kommunalordnungen enthalten lediglich Vorgaben, die bei Wahl einer privatrechtlichen Organisationsform die Einflussmöglichkeit der Kommune sicherstellen und ihre Haftung auf einen bestimmten Betrag begrenzen.

Soll das Thema Digitalisierung nicht vollständig in der Kernverwaltung – etwa in Ämtern, Stabs- und Geschäftsstellen, Abteilungen und Referaten – organisiert werden, kommen daher als institutionelle Träger im öffentlich-rechtlichen Bereich auch der Eigenbetrieb oder der Gemeindeverbund bzw. Zweckverband in Betracht. Als privat-rechtliche Alternativen stehen den Kommunen zudem vor allem die Rechtsformen GmbH, Genossenschaft, Verein und sogar die Aktiengesellschaft zur Wahl.

Gutes Design: Form follows function

Aber welches Organisationsmodell ist für die eigene Kommune das Beste? Wie werden digitale Themen optimal miteinander verknüpft, wie alle betreoffenen Ressorts einer Stadtverwaltung angemessen eingebunden? Für die Entscheidung, wie sich eine Kommune vor Ort für die Digitalisierung und langfristig als Smarte Kommune organisiert sind diverse Aspekte abzuwägen – das BBSR nennt etwa folgende Kriterien:

• vergaberechtliche Bindung

• Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

• Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten

• Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Beteiligten

• Partizipation der Bürgerschaft durch bspw. Crowdfunding, Erhöhung
des ehrenamtlichen Engagements der Bürger, Ansehen der Kommune
als innovativ und modern, bessere Publicity

•rechtsformabhängige Kosten (Gründungskosten, laufende Kosten)

Grundsätzlich gilt hier wie für jedes gute Design: Die Form der Prozesse und Strukturen sollten das Funktionieren optimal unterstützen, und das: je einfacher, desto besser. Maßgeblich müssen die individuellen Bedarfe und Möglichkeiten vor Ort sein.

Fazit: Der digitale Wandel macht Veränderungen in Politik und Verwaltung auch auf kommunaler Ebene erforderlich: zusätzliche Handlungsfelder, andere Prozesse und Strukturen. Wie ein politisch-administratives Funktionsgefüge bestmöglich transformiert wird, muss jede Kommune passgenau vor Ort entscheiden. Natürlich kann es dabei helfen, sich an Kommunen, die schon weiter sind, zu orientieren und sich mit ihnen auszutauschen.

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* Zur Studie: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/...
** Die „Smart City Charta“ enthält normative Leitlinien und Empfehlungen,
wie die digitale Transformation in den Kommunen zukunftsfähig gestaltet
werden kann. Sie zielt auf eine nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung.
Die Charta ist aus dem Dialog von Akteuren aus Städten und Gemeinden, Bundesressorts, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis entstanden.
Zur Charta:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/...

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