Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter smarte-region-hessen.de veröffentlichten Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem BITV-Test durch die Firma TWIN CUBES GmbH im Juli 2022.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

a. Beschreibung

  • Videos:
    einige Untertitel wurden automatisch übersetzt und könnten daher in Teilen nicht gut verständlich sein. Die Videos zum Secure Smart Region Congress sowie zu den Kongressen "Digitale Städte - Digitale Regionen" der Jahre 2020, 2021 und 2022 sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Beschriftungen:
    Labels von Formularelementen werden teilweise nicht vom Screenreader ausgegeben.
  • Vergrößerung:
    Bei höherem Zoom-Faktor kann es dazu kommen, dass Text abgeschnitten wird.
  • Textabstände:
    Bei manueller Anpassung der Textabstände kann es dazu führen, dass Menüpunkte abgeschnitten werden.
  • Seitentitel:
    Die Seitentitel entsprechen in seltenen Fällen nicht dem Inhalt der jeweiligen Seite.
  • Links:
    Es ist nicht immer klar, welches Ziel hinter einem verlinkten Element steht.
  • Anderssprachige Wörter:
    Englischsprachige Wörter sind nicht mit dem entsprechenden Attribut ausgezeichnet.
  • Formulare:
    Fehlerhafte Eingaben werden teilweise nicht von Screenreadern ausgegeben. Formularelemente sind in seltenen Fällen nicht ausreichend beschriftet.
  • Kommunikation:
    Live Chat, Live Übertragungen und Telefonie sind noch nicht barrierefrei verfügbar.

b. Maßnahmen

Für das Jahr 2026 sind weitere technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.

c. Zeitplan

Siehe b.

d. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Teilbereiche:

a. Beschreibung

Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.

b. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme
mit dem Bürgertelefon
Telefon: +49 611 32 111 000

oder mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 06.05.2025 aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

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