Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Förderung

von Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung im Programm „Starke Heimat Hessen“


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Mit der Förderung von Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung unterstützt das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation insbesondere finanzschwache hessische Kommunen dabei, das Fundament für eine zukunftsfähige Verwaltung und die weitergehende digitale Transformation zu legen. Das Programm wird voraussichtlich für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert.

Förderanträge können ab sofort bis zum 15.09.2026 über das Antragsportal eingereicht werden. 

→ Jetzt Antrag stellen: https://antrag.hessen.de/basistechnologien

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Was wird gefördert?

Förderfähig sind Kosten für die Implementierung und erstmalige Beschaffung einer der im folgenden aufgeführten Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie zugehöriger Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Datenmanagementsysteme/eAkten
  • Ratsinformationssysteme
  • digitale Rechnungsworkflows
  • digitale Personalakte, Zeiterfassungssysteme
  • digitale Gebäudebelegungspläne
  • e-Payment-Systeme
  • Software für ein Fachverfahren
  • Prozessautomatisierungstools
  • Ausweisterminals, Abholboxen für Dokumente, digitale Infoboards und weitere Hardware
  • sonstige Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung, die mit den voran genannten vergleichbar sind.

Pro Kalenderjahr kann jede Kommune einen Antrag für eine dieser Basistechnologien stellen. Die Förderung erstreckt sich auf Ausgaben von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus gehende Ausgaben werden nicht gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 70 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich ab (§ 48 Abs. 2 HFAG). Der Förderhöchstbetrag für besonders finanzschwache Kommunen beträgt somit 45.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Wir unterstützen gezielt dort, wo der Bedarf am größten ist: Antragsberechtigt sind vorzugsweise hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen), die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich gem. § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind. In Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit können weitere Kommunen eine Förderung erhalten. In diesen Fällen wird neben der Finanzkraft als weiteres Kriterium die Größe der Kommunen (Einwohnerzahl) herangezogen, kleinere Kommunen werden dabei vorrangig berücksichtigt.

Zeitplan

  • bis 15.09.2026: Antragstellung über das Antragsportal
  • bis zum 30.11.2026: Mittelauszahlungen

Weitere Informationen

Telefon: +49 611 3211 4411

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