Förderfähig sind Kosten für die Implementierung und erstmalige Beschaffung einer der im folgenden aufgeführten Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung mit hohem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie zugehöriger Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Datenmanagementsysteme/eAkten
- Ratsinformationssysteme
- digitale Rechnungsworkflows
- digitale Personalakte, Zeiterfassungssysteme
- digitale Gebäudebelegungspläne
- e-Payment-Systeme
- Software für ein Fachverfahren
- Prozessautomatisierungstools
- Ausweisterminals, Abholboxen für Dokumente, digitale Infoboards und weitere Hardware
- sonstige Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung, die mit den voran genannten vergleichbar sind.
Pro Kalenderjahr kann jede Kommune einen Antrag für eine dieser Basistechnologien stellen. Die Förderung erstreckt sich auf Ausgaben von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus gehende Ausgaben werden nicht gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 70 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich ab (§ 48 Abs. 2 HFAG). Der Förderhöchstbetrag für besonders finanzschwache Kommunen beträgt somit 45.000 Euro.