Jetzt noch Antrag stellen! Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
Die Antragsfrist rückt näher: Noch bis zum 10. November 2026 können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von vermietetem Wohneigentum Fördermittel für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen.
Mit insgesamt 500 Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Ausbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig mehr Menschen ihr Elektrofahrzeug unkompliziert zu Hause laden können.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in bestehenden, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Gefördert werden unter anderem:
- die Vorverkabelung
- Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
- der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
- die technische Ausrüstung
Die Förderung beträgt je zu elektrifizierendem Stellplatz maximal:
- 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
- 1.500 Euro mit installierter Wallbox
- 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt
Welche Voraussetzungen gelten?
Das Förderprogramm richtet sich an bestehende Mehrparteienhäuser in Deutschland. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Die Ladeinfrastruktur muss ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen und mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wichtig: Ein Kostenvoranschlag muss bereits bei Antragstellung vorliegen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Förderportal des Projektträgers PwC. Dort stehen auch weiterführende Informationen, ein QuickCheck zur Antragsberechtigung und Hilfestellungen zur Antragstellung bereit.