Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"
Ziel und Zweck der Förderung
Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Dafür stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy).
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Was gefördert wird
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:
Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:
Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.
Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:
Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin die Hessische Staatskanzlei als Ansprechpartner für alle
Kommunen.
Antragsverfahren und Fristen
Das Antragsverfahren bei innovativen Vorhaben ist zweistufig gestaltet:
1. Projektskizze
Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe und schicken diese an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung in Form einer Stellungnahme und ggf. eine Aufforderung zur Antragsstellung mit den entsprechenden Antragsunterlagen.
2. Projektantrag
Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Die Projektbeschreibung sollten Sie auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Projektskizze erarbeiten. Die in der Stellungnahme zur Projektskizze genannten Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.
Die für die Bewertung Ihres Projektantrags zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihr Antrag wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung formaler und fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss. Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage.
Die Hessische Staatskanzlei ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.
Aufbauend auf unseren digitalen Projekten und in Hinblick auf ökologische Aspekte gilt es auch, die Gesundheit der Menschen in Kelsterbach durch entsprechende Angebote zu fördern. Dazu besteht mit der BKK VBU ein starker Partner in Kelsterbach, der einen Beitrag zur Smart City Kelsterbach leisten möchte. Auf Seiten der digitalen Angebote bietet sich eine Einbindung der BKK VBU in die geplante urbane Datenplattform an (Telemedizin). Zusätzlich zu digitalen Angeboten soll zudem die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger bestehen, die Gesundheitsangebote auch im analogen Raum in Anspruch zu nehmen. Im Digi-Shop-Café mit Stadtlabor soll es Beratungstage und Mixed-Reality-Sports-Angebote geben.
Partner
Krankenkasse BKK - VBU
Ansprechpartner
Stadt Kelsterbach Frau Dr. Angelika Niederberger Wirtschaftsförderung Telefon: 06107 773361 E-Mail: a.niederberger@kelsterbach.de
Digi-Shop-Café mit Stadtlabor
Stadt Kelsterbach
Sektor
Beteiligung, Gesundheit, Mobilität, Soziales
Status
Konzeptionsphase
Basistechnologie
Multi-media
mixed reality-Angebote
Projektbeschreibung
Das „Digi-Shop-Café mit Stadtlabor“ schafft die Schnittstelle zwischen der Digitalisierung und (Innen-)Stadtentwicklung und bündelt die Förderprojekte in einer zentralen Anlaufstelle. Es bietet der Stadtbevölkerung einen Ort, an dem die bestehenden und zukünftigen Smart City-Prozesse transparent und erlebbar werden. Die Niedrigschwelligkeit des Angebots steht dabei im Fokus. Im „Digi-Shop-Café mit Stadtlabor“ erhalten der Digital-Coach sowie weitere Stadtakteure einen festen Ort für ihre Beratung und Unterstützung der Stadtgesellschaft. Eingebettet wird diese Leistung in ein urbanes Setting, mit einer Mischung aus Café, Co-Working-Space sowie einem Abhol- und Abgabepunkt für online bestellte Waren mit Umkleidekabinen.
Eine Smart City kann erst entstehen, wenn die Formate und ihre Mehrwerte durch die Bürgerschaft akzeptiert, verstanden und angewandt werden. Einen zentralen Baustein der Kelsterbacher Smart City-Strategie stellt daher der/die Digital-Coach(in) dar. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, Digitalisierung niederschwellig zugänglich und transparenter zu gestalten. Der/die Digital-Coach(in) agieren an der Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und bündeln die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Angeboten (z.B. urbane Datenplattform) sowie Wissen über zukunftsgerichtete Technologien im Bereich Smart City.
Verkehrskameras zur smarten Erfassung der Modi an Kreuzungen, Umwelt- und Niederschlagssensoren
Klimamessstationen
urbane Datenplattform
Projektbeschreibung
Es sollen verschiedene Verkehrs- und Umwelt-Sensoren bzw. Klimamessstationen installiert werden, welche die Verkehrs-, Wetter- und Umweltdaten in Kelsterbach dauerhaft erfassen und diese in der Folge zur Analyse auf der urbanen Datenplattform zusammenführen. Als zweiten Anknüpfungspunkt sieht die Stadt Kelsterbach die Auszeichnung im Smart-City-Wettbewerb der Mainova 2021. Dabei wurde die Stadt mit einem Basis-LoRaWAN-Netz in Form eines Gateways sowie 10 Sonden (Kamera, Wetter- und Umweltsensoren) ausgestattet. Diese erheben die Frequentierung und den Modal Split an einem Kreisverkehr im Stadtgebiet. Im Rahmen von Starke Heimat Hessen soll dieses Netz nun erweitert werden.
Eine urbane Datenplattform soll die Stadt in die Lage versetzen, mithilfe von Sensoren im Stadtgebiet erhobene Werte zu analysieren, aufzubereiten und daraus Handlungen ableiten zu können. Die Integration dieser Messungen auf einer zentralen Datenplattform führt zu einer transparenten und effizienteren Auswertung sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in der Kommunikation mit der Bürgerschaft. Bürgerinnen und Bürger sollen die Plattform eigenständig nutzen können. Neben den Informationen und Ergebnissen, die aus der Sensorik gezogen werden, soll zudem der Transfer zwischen Wissenschaft, Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft gefördert werden.