Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"
Ziel und Zweck der Förderung
Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Dafür stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy).
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Was gefördert wird
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:
Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:
Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.
Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:
Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin die Hessische Staatskanzlei als Ansprechpartner für alle
Kommunen.
Antragsverfahren und Fristen
Das Antragsverfahren bei innovativen Vorhaben ist zweistufig gestaltet:
1. Projektskizze
Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe und schicken diese an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung in Form einer Stellungnahme und ggf. eine Aufforderung zur Antragsstellung mit den entsprechenden Antragsunterlagen.
2. Projektantrag
Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Die Projektbeschreibung sollten Sie auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Projektskizze erarbeiten. Die in der Stellungnahme zur Projektskizze genannten Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.
Die für die Bewertung Ihres Projektantrags zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihr Antrag wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung formaler und fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss. Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage.
Die Hessische Staatskanzlei ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.
Vollständige Digitalisierung der Personalabteilung (inkl. Zeitwirtschaft Bauhof)
IKZ Edersee, Lichtenfels, Edertal, Vöhl, Waldeck
Einrichtung einer eAkten-Struktur
IKZ Edersee, Lichtenfels, Edertal, Vöhl, Waldeck
Sektor
Verwaltungsdigitalisierung
Status
Nutzungsphase
Basistechnologie
eAkten-Systeme/Programme (Datenplattformen)
Projektbeschreibung
In allen vier Verwaltungen/Rathäusern werden eAkten-Strukturen eingerichtet. Neben allgemeinen eAkten inkl. der Posteingänge, werden außerdem alle Fachabteilungen und die damit verbundenen Fachprogramme mit Einzel-eAkten ausgestattet. Die gesamte Ablage in den Verwaltungen soll somit digitalisiert werden.
Durch eine bereitgestelle App-Lösung werden die Baumbestände im jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiet erfasst. Eine Pflege und Dokumentation der einzelnen Bäume kann ebenfalls über die App-Lösung erfolgen. Die erfassten Daten werden direkt an die bereits bestehenden Geoinformationssysteme weitergegeben.
Durch eine georeferenzierte Befahrung und anschließende Bewertung der Gemeindestraßen werden wichtige Daten gesammelt und ausgewertet. Diese Daten werden in die eigenen Geoinformationssysteme übertragen und unterstützen bei zukünfigen Planungen und Entscheidungen.
Vollständige Digitalisierung der Personalabteilung (inkl. Zeitwirtschaft Bauhof)
IKZ Edersee, Lichtenfels, Edertal, Vöhl, Waldeck
Sektor
E-Government, Verwaltungsdigitalisierung
Status
Umsetzungsphase
Basistechnologie
Fachprogramm (Datenplattform)
App für mobile Endgeräte
Projektbeschreibung
Die jeweiligen Personalabteilungen werden durch die Einrichtung digitaler Arbeitszeitmanagements und digitaler Personalakten vollständig digitalisiert. Für die Bau- und Betriebshöfe werden vollständige Zeitwirtschaften inkl. Verknüpfung mit der jeweiligen Personalsoftware (und damit auch die automatische Verrechnung und Buchung) eingerichtet.