Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

„Wichtige Bausteine für leistungsfähige und zukunftsfeste Verwaltung"

Neues Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“ zur Anschaffung von Basistechnologien der Verwaltung stößt auf hohe Nachfrage

Wiesbaden. Das neue Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“ des Hessischen Digitalministeriums ist ein voller Erfolg. 321 Kommunen hatten sich bis Mitte September um die Förderung zur Einführung elementarer Digitalisierungsgrundlagen in den Verwaltungen beworben. Mehr als 300 Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten eine Förderung. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 7,9 Millionen Euro. Bei der Auswahl war neben der Finanzkraft auch die Einwohnerzahl ein Kriterium. Die Bescheide werden in den nächsten Wochen sukzessive verschickt.

„Digitale Verwaltung darf keine Frage der Finanzkraft oder der Größe einer Kommune sein. Unser Ziel ist eine flächendeckende digitale Transformation, von der Bürgerinnen und Bürger in ganz Hessen profitieren. Mit ‚kommunal.digital.hessen‘ schaffen wir deshalb dort die notwendigen Grundlagen, wo die finanziellen Spielräume besonders eng sind. Denn eAkte, digitale Bezahlmöglichkeiten oder moderne Ausweisterminals sind keine Kür, sondern wichtige Bausteine für eine leistungsfähige, bürgerfreundliche und zukunftsfeste Verwaltung. Wir fördern bedarfsorientiert das, was in der Kommune gebraucht wird, um den nächsten Schritt der digitalen Transformation zu gehen“, betont Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

Mit dem neuen Förderprogramm „kommunal.digital.hessen“, das für zwei Jahre aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ finanziert wird, unterstützt das Land insbesondere finanzschwächere hessische Kommunen. Gefördert werden Basistechnologien wie beispielsweise eAkten, e-Payment-Systeme oder Ausweisterminals. Diese Komponenten unterstützen bei der rechtssicheren und bürgerfreundlichen Erbringung digitaler Dienstleistungen und stärken daher eine weitergehende digitale Transformation. Aufbau einer Digitalisierungsplattform, digitaler Gewerbesteuerbescheid, digitaler Rechnungsworkflow, digitaler Bürgerservice und Bürgerkommunikation, Straßenmanagementsysteme, Digitalisierung des Bauhofs, KI-Assistenten – die Vielfalt der Vorhaben, für die Fördermittel beantragt wurden, ist groß und zeigt die unterschiedlichen Ausgangslagen und Bedarfe in den Kommunen.

Ein Kernanliegen von „kommunal.digital.hessen“ ist die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Um den digitalen Wandel auch dort voranzubringen, wo finanzielle Spielräume eng sind, wird mit dem Programm finanzkraftabhängig gefördert. Hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die entsprechend der aktuell geltenden Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich gem. § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind, erhalten eine höhere Förderquote als weniger finanzschwache Kommunen. Damit stellt das Land sicher, dass der digitale Fortschritt nicht von der Haushaltslage der einzelnen Kommunen abhängt. Unabhängig von der Finanzkraft waren alle hessischen Kommunen antragsberechtigt. Die Höhe der Förderung liegt – je nach Finanzkraft der Kommune – zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben von bis zu 50.000 Euro, also bei maximal 45.000 Euro. Da für das neue Förderprogramm Mittel für zunächst zwei Jahre zur Verfügung stehen, können die Kommunen auch in 2027 wieder einen Antrag stellen. Über die Fristen wird rechtzeitig informiert.

Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne an: Alexandra Groth, stellv. Pressesprecherin


Quelle:

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Telefon: +49 611 32 114273
E-Mail: alexandra.groth@digitales.hessen.de
Internet: www.digitales.hessen.de

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