Förderung

Richtlinie für Projektvorhaben

Hier finden Sie die Förderrichtlinie für smarte Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"


Ziel und Zweck der Förderung

Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Dafür stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy). Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen. Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.

Was gefördert wird

Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:

  • Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment
  • Smart Environment 
  • Gesellschaft
  • Transfer und Coaching 
  • Smart Mobility 
  • Smart Business 
  • Smart Health 
  • Smart Energy 

Weitere Details finden Sie direkt in der Förderrichtlinie.

Ihre Ansprechpersonen

Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:

Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:

HA Hessen Agentur GmbH
Telefon: +49 611 95017 8962 oder +49 611 95017 8428  
E-Mail: smartekommunen@hessen-agentur.de

Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.

Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:

Hessische Staatskanzlei
Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Georg-August-Zinn-Str. 1
65183 Wiesbaden
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Internet: www.smarte-region-hessen.de
Telefon: +49 611 3211 4411

Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin die Hessische Staatskanzlei als Ansprechpartner für alle Kommunen.

Antragsverfahren und Fristen

Das Antragsverfahren bei innovativen Vorhaben ist zweistufig gestaltet:

1. Projektskizze

Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe und schicken diese an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung in Form einer Stellungnahme und ggf. eine Aufforderung zur Antragsstellung mit den entsprechenden Antragsunterlagen.

Abgabe Projektskizzen: 28.08.2023

2. Projektantrag

Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Die Projektbeschreibung sollten Sie auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Projektskizze erarbeiten. Die in der Stellungnahme zur Projektskizze genannten Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.

Die für die Bewertung Ihres Projektantrags zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihr Antrag wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung formaler und fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss. Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage. 

Hier geht es direkt zum Online-Antrag.

Abgabe Anträge: 20.11.2023

Die Hessen Agentur ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.

Rückfragen können Sie richten an: 

E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 3211 4411

  

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