Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"
Ziel und Zweck der Förderung
Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Dafür stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy).
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Was gefördert wird
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:
Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:
Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.
Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:
Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin die Hessische Staatskanzlei als Ansprechpartner für alle
Kommunen.
Antragsverfahren und Fristen
Das Antragsverfahren bei innovativen Vorhaben ist zweistufig gestaltet:
1. Projektskizze
Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe und schicken diese an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung in Form einer Stellungnahme und ggf. eine Aufforderung zur Antragsstellung mit den entsprechenden Antragsunterlagen.
2. Projektantrag
Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Die Projektbeschreibung sollten Sie auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Projektskizze erarbeiten. Die in der Stellungnahme zur Projektskizze genannten Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.
Die für die Bewertung Ihres Projektantrags zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihr Antrag wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung formaler und fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss. Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage.
Die Hessische Staatskanzlei ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.
Digitaler Transformationsprozess in Gesellschaft, Verwaltung und Region - Verwaltungsdigitalisierung
Hansestadt Korbach
Digitaler Transformationsprozess in Gesellschaft, Verwaltung und Region - Einführung eines Straßenwetterinformationssystems (SWIS)
Hansestadt Korbach
Sektor
Dateninfrastruktur, Mobilität, Umwelt
Status
Umsetzungsphase
Basistechnologie
Datenplattformen
unterschiedlichste Sensorik
Apps
Projektbeschreibung
Im Stadtgebiet Korbach werden verschiedenste sensorische Messstellen installiert, die in Echtzeit Wetter- und Temperaturdaten für den städtischen Bauhof und über einen Webzugriff oder per App auch weltweit an alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung stellen. Für den Bauhof bedeutet das bei der Winterdienstplanung die Reduzierung von bzw. Vermeidung unnötiger Kontrollfahrten für den städtischen Koordinator Winterdienst durch die Datenübertragung auf Laptop/Handy zu Hause. Jeder Besitzer eines Smartphones kann per (kostenloser) App auf die Daten der einzelnen Stationen zugreifen und hat die Wetterdaten in Echtzeit.
Ansprechpartner
Hansestadt Korbach Herr Andreas Briehl Digitalisierungsbeauftragter E-Mail: andreas.briehl@korbach.de
Digitaler Transformationsprozess in Gesellschaft, Verwaltung und Region - Verwaltungsdigitalisierung
Verschiedene Software mit Onlinekomponenten sowie unterschiedliche Hardwarekomponenten. Datenhaltung erfolgt datenschutzkonform in der Cloud bzw. eAkte
Projektbeschreibung
Ziel: Servicelevel gegenüber den Bürger*innen zu steigern und effiziente, smarte und medienbruchfreie Arbeitsabläufe von der Antragestellung bis hin zur finalen Sachbearbeitung zu entwickeln (ganzheitlicher Ansatz).
Dazu wurden folgende Komponenten eingeführt: - Relaunch Internetauftritt 2023 - Onlineterminvergabemanagement - Dokumentenbox für die Abholung von Personaldokumenten außerhalb der Öffnungszeiten und ohne zusätzlichen Termin - Schnittstellen in das eigene DMS inkl. Digitaler Langzeitarchivierung