Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"
Ziel und Zweck der Förderung
Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Dafür stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy).
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Was gefördert wird
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:
Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:
Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.
Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:
Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin die Hessische Staatskanzlei als Ansprechpartner für alle
Kommunen.
Antragsverfahren und Fristen
Das Antragsverfahren bei innovativen Vorhaben ist zweistufig gestaltet:
1. Projektskizze
Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe und schicken diese an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung in Form einer Stellungnahme und ggf. eine Aufforderung zur Antragsstellung mit den entsprechenden Antragsunterlagen.
2. Projektantrag
Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Die Projektbeschreibung sollten Sie auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Projektskizze erarbeiten. Die in der Stellungnahme zur Projektskizze genannten Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.
Die für die Bewertung Ihres Projektantrags zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihr Antrag wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung formaler und fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss. Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage.
Die Hessische Staatskanzlei ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.
Universität Kassel, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Kommunikationstechnik
DIPLOMA Hochschule
WILKE Experience
MedienWERK Werra-Meißner
Kommunen des Landkreises
Landkreis Werra-Meißner
Überregionale Partner:
Zentrum für digitale Entwicklung
House of Digital Transformation
IHK Kassel-Marburg
Ansprechpartner
Elena Garcia Projektmanagement Niederhoner Straße 54 37269 Eschwege Telefon: 05651 7449-0 E-Mail: elena.garcia@werra-meissner.digital
Digitale Informationsplattform Smart City (Demonstrator)
Wiesbaden
Sektor
Beteiligung, Dateninfrastruktur, IT-Sicherheit
Status
Nutzungsphase
Basistechnologie
Datenplattform
Projektbeschreibung
Ziel der Datenplattform ist es, den Zugang zu öffentlichen Daten in den Bereichen: Menschen, Gesundheit, Verkehr, Energie, Bildung, Urbanes, Wirtschaft und Gebäude zu ermöglichen. Die Umsetzung erfolgt angelehnt an das Single Digital Gateway-Prinzip (einheitlicher digitaler Zugang zu sämtlichen Verwaltungsangeboten) und das Open Data-Prinzip, soll aber gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und alle Beteiligten der Datenplattform beim souveränen Umgang mit ihren Daten unterstützen. Die Datenplattform soll damit die Qualität und Effizienz verbessern, die die Landeshauptstadt mit ihrem Programm „Smart City“ bietet. Zudem soll sie flexibel und effizient auch zukünftige Use Cases abbilden können.
LH Wiesbaden Dr. Thomas Ortseifen Leitung Zentrales Programmmanagement Smart City E-Mail: smartcity@wiesbaden.de
Digitalisierung der Gemeindeverwaltung Selters
Selters
Sektor
Dateninfrastruktur, IT-Sicherheit
Status
Umsetzungsphase
Basistechnologie
Software ekom21
Projektbeschreibung
Ein revisionssicheres DMS-System soll eingeführt werden, wodurch alle benötigten Akten digital zur Verfügung stehen und diese Ämter übergreifend, aber insbesondere auch im „Homeoffice“ oder im Außendienst abrufbar sind. Die Gemeinde Selters (Taunus) arbeitet bereits in vielen Themen eng mit den Nachbarkommunen zusammen.
Beispielsweise zum Onlinezugangsgesetz und Digitalisierung wurde eine IKZ mit den Gemeinden Brechen und Hünfelden sowie der Stadt Bad Camberg gegründet. Auch in anderen Bereichen findet bereits ein reger Austausch mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit der Gemeinde Brechen, statt.
Einführung von Tablets für die Gemeinde Gremien für die digitale Arbeit im Ratsinformationssystem.
Projektbeschreibung
Die Gemeinde Fuldatal hat bereits in 2019 ein Ratsinformationssystem ("SD.net" der Firma Sternberg) eingeführt. Nachdem dies erfolgreich eingeführt wurde, wird es aktiv durch die Gemeindeverwaltung und in den Gremien genutzt. Hier wurden über die Förderung die notwendige Hardware (zb Tablets) beschafft und für die zentrale Verwaltung der Geräte eine Mobile Device Management (MDM) Lösung implementiert.
Die MDM (Sophos Mobile) ermöglicht die zentrale Verwaltung der Tablets sowie Festlegung von Nutzungsrichtlinien. Die definierten Richtlinien sorgen für die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben (z.B. eine Bildschirmsperre und notwendige PIN), aber auch die automatische Einrichtung von Apps für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
Der Internet-Auftritt wird als PWA umgesetzt. Damit lässt er sich ähnlich einer App „installieren“ und läuft dann in einem vom eigentlichen Browser unabhängigen Fenster. Darüber hinaus nutzt die PWA gegenüber der Website ein verbessertes Caching für Bilder, Schriften sowie JavaScript und CSS. Die Installation der PWA auf den einzelnen Endgeräten erfolgt über den Internet-Auftritt, eine Aufnahme in einen App-Store ist nicht notwendig. Die Entwicklung des Designs sowie die technische Umsetzung erfolgen dem „Mobile-First“ Paradigma. Mobile-First bedeutet, dass die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an einen Internet-Auftritt, die sich aus der Nutzung über mobile Endgeräte ergeben, im Vordergrund steht.