Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"
Ziel und Zweck der Förderung
Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Dafür stehen von 2020 bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2024 für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen. Gefördert werden vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region (u.a. Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health, Smart Energy).
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit bis zu maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Was gefördert wird
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
Kommunen, die im Jahr 2022 oder später einen Förderbescheid erhalten haben:
Bitten wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um die Förderung wie z.B. Fragen zu Bestimmungen des Bescheides, zur Mittelverwendung, zum Mittelabruf und zur Erstellung der Abschlussunterlagen im Kontext des Förderprogramms an die Hessen Agentur:
Die Hessen Agentur ist eine Dienstleistungsgesellschaft des Landes Hessen und unterstützt Ressorts, Dienststellen und Gesellschaften der Hessischen Landesregierung, aber auch andere öffentliche Institutionen. Sie handelt in unserem Auftrag. Der Zuwendungsgeber bleibt weiterhin die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerien für Digitale Strategie und Entwicklung.
Kommunen, die im Jahr 2021 einen Förderbescheid erhalten haben, wenden sich bitte weiterhin an:
Für die übrigen Smart Region-Themen wie Transfermaßnahmen oder Digi-Check gilt weiterhin die Hessische Staatskanzlei als Ansprechpartner für alle
Kommunen.
Antragsverfahren und Fristen
Das Antragsverfahren bei innovativen Vorhaben ist zweistufig gestaltet:
1. Projektskizze
Am Anfang steht Ihre Idee. Skizzieren Sie diese zunächst in einer Projektskizze unter Berücksichtigung unserer Gliederungshilfe und schicken diese an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Erstellung der Projektskizze mit den Kriterien der Förderung auseinanderzusetzen. Nach interner Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung in Form einer Stellungnahme und ggf. eine Aufforderung zur Antragsstellung mit den entsprechenden Antragsunterlagen.
2. Projektantrag
Der Projektantrag besteht aus der Projektbeschreibung und einem Formantrag. Die Projektbeschreibung sollten Sie auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Projektskizze erarbeiten. Die in der Stellungnahme zur Projektskizze genannten Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden.
Die für die Bewertung Ihres Projektantrags zugrundeliegenden Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Ihr Antrag wird nun einer intensiven Prüfung unterzogen, die neben der Prüfung formaler und fachlicher Qualitätskriterien auch der kritischen Bewertung eines Experten-Gutachtens standhalten muss. Danach wird Ihr Projekt unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse des Gutachtens in einer Jury behandelt und Sie erhalten eine Zu- oder Absage.
Die Hessische Staatskanzlei ist im Rahmen dieses Förderprogramms die Bewilligungsstelle.
Unter dem Namen „Biebrich bewegt“ wurde eine digitale Lösung zur Stärkung und Förderung des Wirtschaftsstandortes Wiesbaden-Biebrich entwickelt. Damit wird erstmalig Vereinen, Gewerbetreibenden und Publikationen aus Biebrich eine Plattform geboten, um sich gemeinsam zu präsentieren und Besucherinnen und Besuchern einen Überblick zu geben. Damit sollen zum einen die in Biebrich ansässigen Gewerbetreibenden unterstützt werden, zum anderen soll aber auch auf Biebrich als Ort der kulturellen Vielfalt aufmerksam gemacht werden. „Biebrich bewegt“ kann als App sowohl im IOS App Store als auch im Google Play Store heruntergeladen werden. Die App ist einfach und intuitiv zu bedienen und für alle mobilen Endgeräte kostenlos.
Die Leistungen des Nidderauer Bürgerservices sollen rund um die Uhr zugänglich gemacht werden. Hierfür sollen alle Verwaltungsleistungen in digitaler Form angeboten und ein weiteres Speed Capture Terminal, ein digitales Ausweisterminal, Bürger-Terminals sowie digitale Displays als Aushangkästen angeschafft werden. Abgerundet wird das digitale Angebot durch eine StadtApp sowie der Bereitstellung der Angebote in mindestens einer weiteren Sprache (vorzugsweise Englisch) und unter Beachtung der Barrierefreiheit. Ziel des Projektes ist es durch die Nutzung digitaler Strukturen den Service zu erhöhen und dadurch die gewandelten Ansprüche hinsichtlich der Öffnungszeiten und der Kommunikationswege zu berücksichtigen.
Die Innenstadt Hünfeld - Auf dem Weg zum beliebten Treffpunkt
Projektbeschreibung
Systematische Implementierung und Kombination digitaler Angebote zur Hilfestellung für lokale Gewerbetreibende, Kultureinrichtungen, Tourismus, Stadtteile und Vereine.
Hierzu soll die Einführung eines virtuellen 360° Rundgangs in Kombination mit einem Loyalitätssystem und einer Paket-Abholstation erfolgen. Die gesamte Stadt, einschließlich Sehenswürdigkeiten soll digital erlebbar gemacht werden. Die Darstellung soll auf einer ganzheitlichen Homepage in Kombination mit einer eigenen City-App erfolgen (als Basis, um weitere Angebote systematisch auszubauen).
Um möglichst alle Zielgruppen anzusprechen soll zur Vermarktung ein stadteigener Influencer gewonnen werden.
Vorteile: Die Kombination der digitalen mit den analogen Angebote
Partner
Bürgerinnen und Bürger
Lokaler Einzelhandel
Lokale Gastronomie
Kultureinrichtungen bzw. Kulturschaffende u.a. auch Vereine + Stadtteile (Ehrenamt)
Digitales Innenstadt-Managementsystem (DIM): Effizienz, Nachhaltigkeit und Lebensqualität für die Stadt von morgen
Stadt Bad Nauheim
Sektor
Dateninfrastruktur, Handel, Mobilität, Umwelt
Status
Nutzungsphase
Basistechnologie
offene urbane Datenplattform (DIN SPEC 91357 Referenzarchitekturmodell Offene Urbane Plattform)
Sensorik IoT
Digitales Innenstadt-Managementsystem (DIM): Effizienz, Nachhaltigkeit und Lebensqualität für die Stadt von morgen
Digitales Innenstadt-Managementsystem (DIM): Effizienz, Nachhaltigkeit und Lebensqualität für die Stadt von morgen
Projektbeschreibung
Mittels einer offenen urbanen Datenplattform und einer Vielzahl an Sensoren wie für Verkehr und Mobilität, Umwelt und Klima sowie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit will Bad Nauheim einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Smart City erreichen. Durch digitale Lösungen, intelligent miteinander verknüpfte Daten und Echtzeit-Monitoring möchte die Stadt nicht nur zu nachhaltig besseren und evidenzbasiert sinnvolleren Entscheidungen kommen, sondern auch unsere Ressourcen gezielter einsetzen. Die sinnvoll zusammengeführten Informationen sind der Schlüssel zu neuen Erkenntnissen und einem guten Leben in Bad Nauheim.
Web-Portal mit Verzeichnisfunktion für Stadt, Gewerbetreibende und Vereine
Projektbeschreibung
In Limburg sollen künftig verstärkt digitale Medien genutzt werden, um die Interaktion verschiedenster Nutzergruppen zu unterstützen. Damit wird insbesondere auch eine Stärkung des Standorts Innenstadt Limburg angestrebt.
Hierzu wird gemeinsam mit dem CityRing als Werbegemeinschaft des Limburger Handels ein digitales Stadtportal mit Mehrwertfunktionen eingerichtet und sukzessive ausgebaut.
Kreisstadt Limburg a. d. Lahn Herr Hilmar von Schenck Amtsleiter Stadtmarketing und Touristik Telefon: 06431-203 221 E-Mail: hilmar.vonschenck@stadt.limburg.de
Smarte interaktive Schnittstellen - Anbindung der BruchköbelCard an die Tiefgarage als Bezahlvariante
Bruchköbel
Sektor
Dateninfrastruktur, Handel
Status
Umsetzungsphase
Basistechnologie
Smarte Schnittstellen zur Koppelung der BruchköbelCard an die Tiefgarage als Bezahlvariante. Smarte Schnittstellen in Richtung des Serversystems der BruchköbelCard, in Richtung des Serversystems des Betreibers der Parkautomaten (Scheidt & Bachmann) und in Richtung des TG-Betreibers (APCOA). die relationalen Datenbanksysteme wurden mit den entsprechenden interaktiven Schnittstellen versehen.
Smarte interaktive Schnittstellen - Anbindung der BruchköbelCard an die Tiefgarage als Bezahlvariante
Projektbeschreibung
Die BruchköbelCard ist ein digitales Gutscheinsystem, an dem alle Gewerbetreibenden und HändlerInnen aus Bruchköbel teilnehmen können. Durch die BruchköbelCard wird der Wirtschaftsstandort Bruchköbel und damit auch die Stadtgesellschaft gestärkt. Nun ist eine weitere Nutzungsmöglichkeit erschlossen, nämlich die Verwendung der BruchköbelCard zum Bezahlen in der Tiefgarage unter dem REWE-Markt und dem Stadthaus. Dies führt zum einen zur höheren Verbreitung der BruchköbelCard und hat damit einen weiteren Multiplikationseffekt. Zum anderen eröffnet dies den Bruchköbeler Unternehmen eine ideale Variante der Rückvergütung für Kunden, die als Startpunkt für ihren Einkauf in der TG parken und damit keine weiten Wege in Kauf nehmen müssen.